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   OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20   

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https://dejure.org/2020,78635
OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20 (https://dejure.org/2020,78635)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.2020 - 26 Sch 6/20 (https://dejure.org/2020,78635)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 2020 - 26 Sch 6/20 (https://dejure.org/2020,78635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1059 Abs 2 Nr 2 b) ZPO
    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs wegen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (BGH, Beschluss vom 07.06.2018, I ZB 70/17, Rn. 14; Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 16, jeweils m.w.N., zit. nach juris).

    Ein Verstoß gegen die Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt deshalb voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12.09.2016, 1 BvR 1311/16, Rn. 3, jeweils zit. nach juris).

    Erst nach Erlass des Schiedsspruchs bekanntgewordene Ablehnungsgründe können aber im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend gemacht werden (Zöller/Geimer, ZPO 33. Aufl., § 1037 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 45 ff., zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 26 Sch 14/18

    Schiedsgericht: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen durch Verletzung rechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    In diesem Zusammenhang kann weder die schlichte Auflistung von Schriftsätzen noch die Wiedergabe eines Vorbringens als Parteivortrag die gebotene inhaltliche Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei, das eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft, in den Gründen eines Schiedsspruchs ersetzen (BGH, a.a.O., Rn. 25; vgl. zum Ganzen auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2018, 26 Sch 12/16 , Rn. 31 , Beschluss vom 16.01.2020, 26 Sch 14/18 , Rn. 141 ff.; jeweils zit. nach juris).

    Denn es ist für die Feststellung eines Aufhebungsgrundes im Sinne des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO ausreichend, dass sich die Gehörsverletzung auf den Schiedsspruch ausgewirkt haben kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2020, 26 Sch 14/18 , Rn. 170 ; BGH, Beschluss vom 26.11.2020, I ZB 11/20, Rn. 40, jeweils zit. nach juris).

  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28; Beschluss vom 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, Rn. 64, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28; Beschluss vom 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, Rn. 64, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 10.03.2016 - I ZB 99/14

    Schiedsgerichtliches Verfahren: Aufhebung des Schiedsspruchs bei Besetzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Vielmehr muss es sich um eine nicht abdingbare Norm handeln, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist (vgl. zum Ganzen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2016, 26 Sch 5/16 , Rn. 42 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 11.10.2018, I ZB 9/18 Rn. 5; Beschluss vom 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 29, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 18.07.2019 - I ZB 90/18

    Möglichkeit der Zurückverweisung einer Sache an das Schiedsgericht in direkter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt danach vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände darauf hindeuten, dass der wesentliche Kern des Tatsachenvortrags einer Partei bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (BGH, Beschluss vom 18.07.2019, I ZB 90/18, Rn. 24, zit. nach juris).
  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 70/17

    Ablehnung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (BGH, Beschluss vom 07.06.2018, I ZB 70/17, Rn. 14; Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 16, jeweils m.w.N., zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Ein Verstoß gegen die Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt deshalb voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen worden ist (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 02.05.2017, I ZB 1/16, Rn. 18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12.09.2016, 1 BvR 1311/16, Rn. 3, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20

    Beweiswürdigung durch Gutachtenerstellung über den Liquidationswert des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Denn es ist für die Feststellung eines Aufhebungsgrundes im Sinne des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO ausreichend, dass sich die Gehörsverletzung auf den Schiedsspruch ausgewirkt haben kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2020, 26 Sch 14/18 , Rn. 170 ; BGH, Beschluss vom 26.11.2020, I ZB 11/20, Rn. 40, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 11.10.2018 - I ZB 9/18

    Darstellen der Verkennung der Grenzen der Rechtskraft als Verstoß des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20
    Vielmehr muss es sich um eine nicht abdingbare Norm handeln, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist (vgl. zum Ganzen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2016, 26 Sch 5/16 , Rn. 42 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 11.10.2018, I ZB 9/18 Rn. 5; Beschluss vom 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 29, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16

    Zur Auslegung eines "Beschlusses" des Schiedsgerichts als Schiedsspruch gem. §

  • OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 26 Sch 7/17

    Prozesskostensicherheit für Verfahren auf Aufhebung des Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 03.01.2018 - 26 Sch 12/16

    Zu den Verpflichtungen, die sich für Schiedsgerichte aus Art. 103 GG ergeben

  • OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 26 Sch 5/16

    Schiedsverfahren: Kein Gehörsverstoß bei wegen fehlender Sistierung

  • OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21

    Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen

    Im Übrigen kann eine Aufhebung des Schiedsspruchs wegen einer mangelnden Neutralität des Schiedsrichters zumindest in besonders schwerwiegenden und eindeutigen Fällen einer Besorgnis der Befangenheit auch wegen eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public gerechtfertigt sein, weil eine prinzipiell mangelnde Neutralität des Schiedsgerichts grundlegenden rechtsstaatlichen Verfahrensanforderungen widerspricht (vgl. Münch, a.a.O., § 1059 Rn. 52; Voit, in: Musielak/Voit, ZPO 17. Aufl., § 1059 Rn. 25, 26; Kärcher, SchiedsVZ 2017, 277, 280 f.; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 01.04.2020, 26 Sch 6/20 , Rn. 65 f., zit. nach juris).
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